Rechtswissenschaft

Martin Nettesheim

Das Grundrecht auf Unterstützung und Förderung der jugendlichen Persönlichkeitsentwicklung

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 11, S. 525-534 (10)
Publiziert 27.05.2022

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Das BVerfG kreiert in seinem Beschluss vom 19. November 2021 zu Schulschließungen während der Pandemie (»Bundesnotbremse II«) einen Anspruch auf staatliche Gewährleistung eines Lebensumfelds, das für das »gesunde Aufwachsen« von Kindern erforderlich ist. Hieraus wird dann ein »Recht auf Schule« abgeleitet. Der Staat wird damit gezwungen, zu definieren, wodurch sich ein gesunder Entwicklungsprozess auszeichnet. Die Ausübung dieser Definitionskompetenz wird tief in soziale Sinnmuster eingreifen, die bisher klugerweise nicht staatlicher Verfügung unterworfen waren. Das Gericht begründet eine Gewährleistungsverantwortung, die den Staat zu überfordern droht. Liberalem Verfassungsdenken entspricht eine derart apotheotische Überzeichnung der staatlichen Möglichkeiten nicht.
Personen

Martin Nettesheim ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht in Tübingen.