Rechtswissenschaft
Karl-Heinz Ladeur
Das islamische Kopftuch in der christlichen Gemeinschaftsschule
Jahrgang 70 (2015) / Heft 13, S. 633-637 (5)
Der Beschluss des BVerfG (JZ 2015, 666, in diesem Heft) geht davon aus, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs in der Schule durch die Religionsfreiheit gedeckt sei und ein Verbot nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden zulässig sein könne. Außerdem wird ein weiteres Mal die Frage nach der Bedeutung christlicher Lernziele in der multireligiösen Schulgemeinschaft aufgeworfen und deren vollständige Säkularisierung als verfassungsrechtliches Gebot angesehen. Die Entscheidung stellt in beiden Aspekten einen Rückschritt gegenüber derjenigen des Zweiten Senats aus dem Jahr 2003 dar.