Tasso von der Burg
Das Kirchenrechtliche Institut der EKD und seine Bezüge zu den Landeskirchen
Rubrik: Berichte und kleine Beiträge
Jahrgang 66 (2021) /
Heft 2,
S. 198-206
(9)
Publiziert 30.06.2021
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Im Dezember 2020 hat das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) das 75. Jahr seines Bestehens vollendet und obwohl es nach § 3 Abs. 1 Ordnung des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD (Institutsordnung) eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der EKD ist, lassen sich vielfältige Verflechtungen des Kirchenrechtlichen Instituts mit den Landeskirchen feststellen. Die Betrachtung der personellen wie inhaltlichen Bezüge des Kirchenrechtlichen Instituts zu den Landeskirchen belegt sowohl seine Bedeutung für die kirchen- und staatskirchenrechtliche Wissenschaft als auch für die landeskirchenrechtliche Verwaltungspraxis.