Jens Bülte
Das massenhafte Kükentöten vor dem BVerwG: Von der Fiktion des vernünftigen Grundes zur Friktion mit dem Strafrecht
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- 10.1628/jz-2020-0121
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Das BVerwG hat am 13. 6. 2019 über die Frage entschieden, ob einem Brütereibetrieb die routinemäßige Tötung von jährlich 200 000 männlichen Eintagsküken untersagt werden kann. Die Tiere werden innerhalb ihrer ersten Lebensstunden getötet, weil sie einer speziell auf eine hohe »Legeleistung« gezüchteten Hühnerrasse angehören und männliche Tiere daher als wirtschaftlich »nutzlos« gelten. Die auf § 17 TierSchG gestützte behördliche Untersagungsverfügung hat das VG Minden aufgehoben, Berufungs- und Revisionsinstanz haben dies im Ergebnis bestätigt. Die Entscheidung des BVerwG (JZ 2020, 524, in diesem Heft) kann jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugen.