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Cover von: Das MoPeG – die Reform des Rechts der Personengesellschaften
Johannes Wertenbruch

Das MoPeG – die Reform des Rechts der Personengesellschaften

Rubrik: Gesetzgebung
Jahrgang 78 (2023) / Heft 3, S. 78-88 (11)
Publiziert 27.01.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0026
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  • 10.1628/jz-2023-0026
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Beschreibung
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. 1. 2024 in Kraft. Leuchttürme sind das neu ausbuchstabierte Recht der rechtsfähigen GbR, die neuen Regeln zur Beschlussfassung einschließlich Beschlussmängelklage mit Passivlegitimation der OHG oder KG sowie die gesellschaftsrechtliche Öffnung der Rechtsform der OHG und KG einschließlich GmbH & Co. KG für die Freien Berufe. Aufgrund der an die »nicht rechtsfähigen Vereine« adressierten Verweisung des bisherigen § 54 BGB auf das Recht der Gesellschaft, die aber rechtsfähig ist, erfasst das MoPeG auch das Recht des nicht eingetragenen Vereins.