Constantin Blanke-Roeser
Das neue Einheitliche Patentgericht und seine Verfahrensordnung
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Mit dem Einheitlichen Patentgericht wird am 1. 6. 2023 das erste von EU-Mitgliedstaaten geschaffene internationale Gericht seine Arbeit aufnehmen. Eingeführt wird es durch das europäische Patentpaket. Dessen Geltung wird den Schlusspunkt einer über 50-jährigen Entwicklungsgeschichte bilden, womit es sich um eines der langwierigsten europäischen Reformprojekte handelt. Der Beitrag untersucht das Gericht und seine Verfahrensordnung, die bereits als »ZPO für Europa« bezeichnet worden ist.