Volker Haas
Das (nicht mehr ganz) neue Institut des Behandlungsabbruchs
Veröffentlicht auf Englisch.
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Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es nicht, den bisherigen Besprechungen des BGH-Urteils vom 15.6.2010 (JZ 2011, 532) zur Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch eine weitere hinzuzufügen. Es soll vielmehr am Beispiel des vom BGH entschiedenen Falls die Lösung eines allgemeinen dogmatischen Problems vorgestellt werden, das Anlass gibt, die Grundlagen zu überdenken, mit denen die herrschende Meinung strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet. Letztlich sind es diese Grundlagen, auf die die inneren Brüche des Urteils zurückzuführen sind.