Klaus Ulrich Schmolke
Das Prinzip der beschränkten Gesellschafterhaftung
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Das Prinzip der beschränkten Gesellschafterhaftung erscheint uns heute als Wesensmerkmal der modernen Kapitalgesellschaft. Tatsächlich findet es in den westlichen Rechtsordnungen seit dem 19. Jahrhundert im Recht der Kapitalgesellschaften (aber auch der KG) durchgängig Anwendung. Jedoch ist die beschränkte Gesellschafterhaftung keineswegs die Selbstverständlichkeit, als die sie heute weithin angesehen wird. Vielmehr bedurfte es harter Auseinandersetzungen und langer Kämpfe, bis sich die Gesetzgeber der großen Jurisdiktionen Europas dazu durchringen konnten, die Haftungsbeschränkung ohne vorhergehendes staatliches Genehmigungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Auch danach flammte die Debatte um Legitimation und Reichweite der beschränkten Haftung immer wieder auf. Dies gilt insbesondere für die »kleine« Kapitalgesellschaft, in der die Gesellschafter auch die Kontrolle über die Geschäfte ausüben. Der vorliegende Beitrag zeichnet die länderübergreifende Debatte in ihrer historischen Dimension nach und bewertet dabei die durch die Zeiten vorgetragenen Argumente für und wider die beschränkte Gesellschafterhaftung. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse können als Grundlage dienen, um die aktuell wieder anschwellende Kritik am Prinzip der beschränkten Gesellschafterhaftung einzuordnen.