Rechtswissenschaft

Götz Schulze

Das private Hausrecht

Schutzrecht für die Gebrauchsnutzung von Räumen

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 70 () / Heft 8, S. 381-391 (11)
Publiziert 18.04.2019

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Das Hausrecht ist eine historisch überkommene Rechtsfigur. Es hat seine gebietsübergreifende praktische Bedeutung bis heute bewahrt und erfreut sich als systematisierbares Zugangsrecht wachsender ökonomischer Beachtung. Rechtsprechung und Lehre zum privaten Hausrecht lassen sich zu der These eines eigenständigen Hausrechtsbegriffs zusammenführen. Die fehlende Erwähnung und Ausbildung im BGB hindert daran nicht, die Einfügung in die bestehende Dogmatik ist problemlos möglich.
Personen

Götz Schulze ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam und Richter am Oberlandesgericht Brandenburg.