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Cover von: Das Recht des Diskriminierungsopfers auf Anerkennung
Clemens Latzel

Das Recht des Diskriminierungsopfers auf Anerkennung

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 76 (2021) / Heft 18, S. 886-893 (8)
Publiziert 13.09.2021
DOI 10.1628/jz-2021-0285
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  • 10.1628/jz-2021-0285
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Beschreibung
Dem EuGH (JZ 2021, 908, in diesem Heft) genügen Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen zur Wiedergutmachung und Prävention von Diskriminierungen nicht mehr. Das Diskriminierungsopfer muss auch als solches anerkannt werden – entweder vom Täter oder notfalls durch ein Gericht, das zumindest inzident die Diskriminierung prüft und diese gegebenenfalls feststellt, was der Täter nicht vereiteln darf. Damit dreht der EuGH die Effektuierungsspirale weiter und fordert das nationale Prozessrecht heraus.