Rechtswissenschaft

Jörg Neuner

Das Rechtsprinzip Hoffnung

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 12, S. 585-592 (8)
Publiziert 14.06.2021

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Das neu entdeckte »Recht auf Vergessenwerden« spiegelt nur eine Facette des temporären Persönlichkeitsschutzes wieder. Hinter diesem Teilaspekt der Zeitlichkeit von Menschenwürde verbirgt sich ein die gesamte Rechtsordnung prägender Grundsatz – das Prinzip Hoffnung.
Personen

Jörg Neuner Geboren 1958; Studium der Rechtswissenschaften in München; 1991 Promotion; 1997 Habilitation; Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg.