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Cover von: Das Verbot doppelter Strafverfolgung gemäß Art. 50 GRCh: Weiter Schutzbereich – großzügige Einschränkbarkeit?
Mohamad El-Ghazi

Das Verbot doppelter Strafverfolgung gemäß Art. 50 GRCh: Weiter Schutzbereich – großzügige Einschränkbarkeit?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 75 (2020) / Heft 3, S. 115-122 (8)
Publiziert 03.02.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0040
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  • 10.1628/jz-2020-0040
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Beschreibung
Art. 50 der Europäischen Grundrechtecharta gewährleistet einen sehr großzügigen Schutz vor doppelter Strafverfolgung. In drei Entscheidungen der Großen Kammer hat sich der EuGH am 20. 3. 2018 eingehend mit der Frage der Einschränkbarkeit des Doppelbestrafungsverbotes befasst (Rs. Menci, Di Puma und Zecca sowie Carlsson Real Estate u. a.). Die Vorabentscheidungsverfahren betrafen das Nebeneinander von Verwaltungssanktionen (mit Strafcharakter) und originären Strafen im engen Sinne (Kriminalstrafen) und bieten Anlass für die folgenden – hinsichtlich der neueren EuGH-Rechtsprechung kritischen – Überlegungen.