Kai Ambos
Das Verbrechen des Genozid und das Gesetzlichkeitsprinzip gemäß Art. 7 EMRK
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Ob und wenn ja wie nach einem politischen Systemwechsel zuvor begangene Menschenrechtsverletzungen durch die Strafjustiz behandelt werden, ist eine brisante Frage. Die Entscheidung des EGMR im Fall Vasiliauskas v. Lithuania, die diese Problematik zum Gegenstand hat, fiel dementsprechend auch denkbar knapp aus. Der folgende Beitrag diskutiert die wesentlichen Aspekte der Entscheidung einschließlich der abweichenden Meinungen und plädiert für richterliche Zurückhaltung bei der menschenrechtlichen Bewertung von System- oder Regimewechseln.