Max Foerster
Das Verhältnis von Strafurteilen zu nachfolgenden Zivilverfahren Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 18. 12. 2012 – VI ZR 55/12
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- 10.1628/002268813X13814823591159
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Das Urteil des BGH (JZ 2013, 1166, in diesem Heft) spricht interessante Fragen des Verhältnisses von Straf- zu nachfolgenden Zivilverfahren bezüglich desselben Lebenssachverhaltes an. Die verschiedenen Aspekte verdienen, gerade auch soweit sie nicht entscheidungserheblich gewesen sind, der näheren Betrachtung und Einordung.