Rechtswissenschaft

Max Foerster

Das Verhältnis von Strafurteilen zu nachfolgenden Zivilverfahren Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 18. 12. 2012 – VI ZR 55/12

Rubrik: Besprechungsaufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 68 () / Heft 23, S. 1143-1148 (6)

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Das Urteil des BGH (JZ 2013, 1166, in diesem Heft) spricht interessante Fragen des Verhältnisses von Straf- zu nachfolgenden Zivilverfahren bezüglich desselben Lebenssachverhaltes an. Die verschiedenen Aspekte verdienen, gerade auch soweit sie nicht entscheidungserheblich gewesen sind, der näheren Betrachtung und Einordung.
Personen

Max Foerster Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Madrid und Freiburg; 2006 LL.M.eur.; 2007 Promotion; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2009–11 Tätigkeit als Rechtsanwalt in München; 2017 Habilitation; 2011–17 Akademischer Rat a.Z. an der Ludwig-Maximilians-Universität München; seitdem beurlaubt für Vertretungen in Konstanz, Tübingen und Heidelberg.