Rechtswissenschaft
Max Foerster
Das Verhältnis von Strafurteilen zu nachfolgenden Zivilverfahren Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 18. 12. 2012 – VI ZR 55/12
Jahrgang 68 (2013) / Heft 23, S. 1143-1148 (6)
Das Urteil des BGH (JZ 2013, 1166, in diesem Heft) spricht interessante Fragen des Verhältnisses von Straf- zu nachfolgenden Zivilverfahren bezüglich desselben Lebenssachverhaltes an. Die verschiedenen Aspekte verdienen, gerade auch soweit sie nicht entscheidungserheblich gewesen sind, der näheren Betrachtung und Einordung.