Ralf Peter Anders
Datenschutz trifft auf Strafverfahren: Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Einwilligung Betroffener in die »Verarbeitung personenbezogener Daten« gemäß § 51 Abs. 1 BDSG
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Der Beitrag thematisiert die durch § 51 Abs. 1 BDSG aufgeworfene Frage nach der Notwendigkeit einer jeweils spezifischen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Einwilligung Betroffener in strafprozessuale Grundrechtseingriffe. Die europarechtlichen Grundlagen sowie die dazu bislang vertretenen Auffassungen werden analysiert und im Ergebnis ein entsprechendes legislatorisches Erfordernis angenommen. Da eine kleinteilige Umsetzung für alle im Strafverfahren denkbaren Konstellationen jedoch dysfunktional wäre, wird vorgeschlagen, dem Vorbehalt in Gestalt einer Generalermächtigung (mit Ausnahmekatalog) Rechnung zu tragen.