Cover von: Datenschutz trifft auf Strafverfahren: Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Einwilligung Betroffener in die »Verarbeitung personenbezogener Daten« gemäß § 51 Abs. 1 BDSG
Ralf Peter Anders

Datenschutz trifft auf Strafverfahren: Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Einwilligung Betroffener in die »Verarbeitung personenbezogener Daten« gemäß § 51 Abs. 1 BDSG

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 77 (2022) / Heft 8, S. 397-404 (8)
Publiziert 08.04.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0128
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Beschreibung
Der Beitrag thematisiert die durch § 51 Abs. 1 BDSG aufgeworfene Frage nach der Notwendigkeit einer jeweils spezifischen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Einwilligung Betroffener in strafprozessuale Grundrechtseingriffe. Die europarechtlichen Grundlagen sowie die dazu bislang vertretenen Auffassungen werden analysiert und im Ergebnis ein entsprechendes legislatorisches Erfordernis angenommen. Da eine kleinteilige Umsetzung für alle im Strafverfahren denkbaren Konstellationen jedoch dysfunktional wäre, wird vorgeschlagen, dem Vorbehalt in Gestalt einer Generalermächtigung (mit Ausnahmekatalog) Rechnung zu tragen.