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Cover von: Decolonial Comparative Law: Thoughts from South Africa
Emile Zitzke

Decolonial Comparative Law: Thoughts from South Africa

Rubrik: Focus: Decolonial Comparative Law
Jahrgang 86 (2022) / Heft 1, S. 189-225 (37)
Publiziert 17.01.2022
DOI 10.1628/rabelsz-2022-0008
Veröffentlicht auf Englisch.
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    CC BY 4.0
  • 10.1628/rabelsz-2022-0008
Beschreibung
Dekoloniale Rechtsvergleichung: Gedanken aus Südafrika. – Dieser Artikel problematisiert einen in Südafrika weit verbreiteten Ansatz der Rechtsvergleichung, der Antworten auf rechtliche Probleme stets im europäischen Recht sucht. Dieser Ansatz hat potenzielle neokoloniale Effekte. Eine Form eines dekolonialen rechtsvergleichenden Ansatzes könnte dagegen die Vergleichung von Südafrikas europäischer Rechtstradition (heute als common law bezeichnet) mit seiner afrikanischen Rechtstradition (heute als Gewohnheitsrecht bezeichnet) umfassen. Unter Rückgriff auf postkoloniale, dekoloniale und rechtspluralistische Theorien und unter Bezugnahme auf jüngste Entwicklungen im südafrikanischen Deliktsrecht erweist sich die Schnittstelle zwischen common law und Gewohnheitsrecht als ein Ort von Widerstand wie auch von Aktivismus. Den Paradigmen von »Separatismus«, »Nachahmung« und »Universalismus« sollte mit Widerstand begegnet werden. Gleichzeitig sollten »aktive subversive Hybridität«, »Pluriversalität« und »Delinking« begrüßt werden. In einer solchen Matrix von Widerstand und Aktivismus kann wenigstens eine Version dekolonialer Rechtsvergleichung gefunden werden.