Dörte Poelzig
Deliktsrechtliche Prospekthaftung am Sekundärmarkt
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht. Kapitalmarktrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 19,
S. 957-960
(4)
Publiziert 30.09.2022
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Der III. Zivilsenat des BGH konkretisiert die Voraussetzungen der deliktsrechtlichen Prospekthaftung am Sekundärmarkt. Er erstreckt insbesondere die für den Erwerb am Primärmarkt anerkannte Vermutung der haftungsbegründenden Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung bei Verwendung des Wertpapierprospekts auf Sekundärmarkt-Käufe. Dörte Poelzig erläutert Hintergrund und Tragweite der Entscheidung und stimmt insbesondere der Einordnung von § 264a StGB als Schutzgesetz auch zugunsten von Erwerbern am Sekundärmarkt zu.