Rechtswissenschaft

Constanze Janda

Der ärztliche Aufklärungsfehler als haftungsrechtliches Problem

Überlegungen zu Schutzgut und Schutzzweck der Einwilligung und den Rechtsfolgen von Aufklärungsmängeln

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 67 () / Heft 19, S. 932-941 (10)

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»Voluntas aegroti suprema lex« – der Wille des Patienten ist das höchste Gesetz; er eröffnet also die Befugnis für ärztliches Handeln und begrenzt diese zugleich. Seine rechtliche Ausprägung erfährt dieser Grundsatz im Erfordernis der Aufklärung und Einwilligung des Patienten, deren Einordnung und Rechtsfolgen im Einzelnen hoch umstritten sind.
Personen

Constanze Janda ist Professorin für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.