Stefan Witschen
Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld bei tödlichen Arbeitsunfällen
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- 10.1628/jz-2018-0096
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Bei Arbeitsunfällen wird das bürgerliche Haftungsrecht weitgehend durch das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung verdrängt. Nach der Rechtsprechung des BGH gelten die unfallversicherungsrechtlichen Haftungsausschlüsse jedoch nicht für Schmerzensgeldansprüche Hinterbliebener wegen sogenannter Schockschäden. Das wirft die Frage auf, ob die Haftungsausschlüsse auch für Ansprüche auf das neu eingeführte Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB durchlässig sind. Im Folgenden wird begründet, dass die§§ 104 ff. SGB VII de lege lata Ansprüchen auf Hinterbliebenengeld bei tödlichen Arbeitsunfällen entgegenstehen. De lege ferenda wird eine Anpassung der Hinterbliebenenleistungen im Unfallversicherungsrecht vorgeschlagen, die der Entwicklung im Deliktsrecht Rechnung trägt.