Rechtswissenschaft

Martin Böse

Der Auslandsbeweis im deutschen Strafprozess – die Encrochat- Entscheidung des BGH im Spiegel der Lehre von den strafprozessualen Verwertungsverboten

Besprechung von BGH, Beschluss vom 2. 3. 2022 – 5 StR 457/11

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 21, S. 1048-1056 (9)
Publiziert 04.11.2022

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Mit der »Encrochat-Entscheidung« hat der 5. Strafsenat des BGH die Verwertbarkeit von in Frankreich erhobenen und an deutsche Strafverfolgungsbehörden übermittelten Kommunikationsdaten aus verschlüsselten Mobiltelefonen bestätigt. Der Beitrag unterzieht die Entscheidungsbegründung einer kritischen Würdigung und legt dar, dass sich aus den verfassungsund prozessrechtlichen Grundlagen der Beweisverwertung, vor allem aber aus dem rechtshilferechtlichen Rahmen des grenzüberschreitenden Beweistransfers gravierende Bedenken gegen die Verwertung der Encrochat-Daten ergeben.
Personen

Martin Böse Geboren 1969, Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven; 1996 Promotion; seit 1998 Wissenschaftlicher Assistent an der TU in Dresden; 2003 Habilitation; seit Dezember 2004 Professor an der Universität Bonn.