Rechtswissenschaft
Martin Böse
Der Auslandsbeweis im deutschen Strafprozess – die Encrochat- Entscheidung des BGH im Spiegel der Lehre von den strafprozessualen Verwertungsverboten
Besprechung von BGH, Beschluss vom 2. 3. 2022 – 5 StR 457/11
Jahrgang 77 (2022) / Heft 21,
S. 1048-1056 (9)
Publiziert 04.11.2022
Mit der »Encrochat-Entscheidung« hat der 5. Strafsenat des BGH die Verwertbarkeit von in Frankreich erhobenen und an deutsche Strafverfolgungsbehörden übermittelten Kommunikationsdaten aus verschlüsselten Mobiltelefonen bestätigt. Der Beitrag unterzieht die Entscheidungsbegründung einer kritischen Würdigung und legt dar, dass sich aus den verfassungsund prozessrechtlichen Grundlagen der Beweisverwertung, vor allem aber aus dem rechtshilferechtlichen Rahmen des grenzüberschreitenden Beweistransfers gravierende Bedenken gegen die Verwertung der Encrochat-Daten ergeben.