Rechtswissenschaft

Stefanie Schmahl

Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention: Wo liegt das Problem?

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 71 () / Heft 19, S. 921-928 (8)

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Das ablehnende Beitrittsgutachten C-2/13 des EuGH ist überwiegend scharf kritisiert worden. Doch es gibt auch Gründe, weshalb ein EMRK-Beitritt der EU möglicherweise nicht den ersehnten Mehrwert erzielen würde. Es ist fraglich, ob die Union, die als »Staatenverbund« auf einer fragilen Grundlage beruht, der Belastung durch eine ungefilterte und umfassende Anwendung der »Maßstäbe aus Straßburg« nach einem Beitritt zur EMRK gewachsen wäre. Die konsequente Anwendung der »Bosphorus«-Rechtsprechung des EGMR dürfte hingegen sowohl der Funktionsfähigkeit der EU als auch dem Zweck einer externen Menschenrechtskontrolle am besten Rechnung tragen.
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