Cover von: Der Bereicherungsausgleich im verbundenen Geschäft unter § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB
Klaus Bartels

Der Bereicherungsausgleich im verbundenen Geschäft unter § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 79 (2024) / Heft 11, S. 478-489 (12)
Publiziert 29.05.2024
DOI 10.1628/jz-2024-0151
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  • 10.1628/jz-2024-0151
Beschreibung
Der Widerruf des Verbrauchers hat mittlerweile ein eigenes Rechtsfolgenregime, das gewissermaßen als dritte Säule neben die Rücktrittsfolgen und den gesetzlichen Bereicherungsausgleich tritt. Trotzdem muss die Kondiktion bei den verbundenen Verträgen im Widerrufsfall aushelfen. Den dadurch aufgeworfenen Fragen geht der Beitrag nach.