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Cover von: Der blinde Fleck der deutschen Rechtswissenschaft – Zur digitalen Verfügbarkeit instanzgerichtlicher Rechtsprechung
Hanjo Hamann

Der blinde Fleck der deutschen Rechtswissenschaft – Zur digitalen Verfügbarkeit instanzgerichtlicher Rechtsprechung

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 76 (2021) / Heft 13, S. 656-665 (10)
Publiziert 28.06.2021
DOI 10.1628/jz-2021-0225
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Beschreibung
Wen interessiert schon, was Instanzgerichte entscheiden? Die Frage klingt provokant – hat doch jedes Gerichtsverfahren mindestens zwei Beteiligte, die sich lebhaft dafür interessieren, was »ihr« Instanzgericht entscheidet. Mitunter interessieren sich – wie beim Telekom-Börsengang oder zuletzt den Dieselfällen – sogar ganze Völkerscharen für den Ausgang eines Verfahrens. Zugleich ist die Frage ernst gemeint: Die institutionell organisierte Praxis des Rechts hat einen blinden Fleck, denn Präjudizien der Instanzgerichte werden in einem Maße geringgeschätzt, das nicht nur Rechtslaien erstaunen muss. Drei Fragen ist hier nachzugehen: Wie kann das sein? Warum stagniert der publizierte Anteil der Rechtsprechung seit mindestens fünfzig Jahren, obwohl seither der Mikroprozessor erfunden und die Präjudizienpublikation zur gerichtlichen Amtspflicht erhoben wurde? (dazu I.) Soll das so sein? Oder sollten juristische Akteure (nicht trotz, sondern) wegen ihrer verschiedenen Motivlagen und Interessen darüber besorgt sein, dass Gerichte inzwischen sogar in China sechshundert Mal so transparent judizieren wie in Deutschland? (II.) Warum nicht? Was spricht heute noch dagegen, Gerichtsentscheidungen grundsätzlich und flächendeckend zu publizieren? (III.)