Jelena von Achenbach
Der Bundestag in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die Verfassungsentwicklung der auswärtigen Gewalt
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Anhand des Falls der Vorbereitung des EU-Militäreinsatzes zur Schleuserbekämpfung im Mittelmeer (EUNAVFOR MED) im Jahr 2015 hat das BVerfG mit einer Grundsatzentscheidung geklärt, inwieweit die Bundesregierung den Bundestag in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Verteidigungspolitik der Europäischen Union gemäß Art. 23 Abs. 2 GG unterrichten muss. Aus dem Urteil wird deutlich, dass die bisherige Übung der Bundesregierung in diesem Bereich, die sich eher als Nichtinformations- denn als Informationspraxis gegenüber dem Parlament darstellt, gegen das Grundgesetz verstößt.