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Cover von: Der Bundestag in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die Verfassungsentwicklung der auswärtigen Gewalt
Jelena von Achenbach

Der Bundestag in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die Verfassungsentwicklung der auswärtigen Gewalt

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 78 (2023) / Heft 6, S. 237-245 (9)
Publiziert 17.03.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0075
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  • 10.1628/jz-2023-0075
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Beschreibung
Anhand des Falls der Vorbereitung des EU-Militäreinsatzes zur Schleuserbekämpfung im Mittelmeer (EUNAVFOR MED) im Jahr 2015 hat das BVerfG mit einer Grundsatzentscheidung geklärt, inwieweit die Bundesregierung den Bundestag in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Verteidigungspolitik der Europäischen Union gemäß Art. 23 Abs. 2 GG unterrichten muss. Aus dem Urteil wird deutlich, dass die bisherige Übung der Bundesregierung in diesem Bereich, die sich eher als Nichtinformations- denn als Informationspraxis gegenüber dem Parlament darstellt, gegen das Grundgesetz verstößt.