Johanna Croon-Gestefeld
Der Einfluss der Unionsbürgerschaft auf das Internationale Familienrecht
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Der Unionsbürgerschaft wohnen verschiedene Facetten inne: Zunächst verleiht die Unionsbürgerschaft den Bürgern der Mitgliedstaaten einen formellen Status als Bürger der Union und gewährt ihnen individuelle Rechte. Des Weiteren ist sie als symbolisches Bekenntnis zum europäischen Integrationsideal zu verstehen. Die unterschiedlichen Facetten des Konzepts spiegeln sich in den unterschiedlichen Arten und Weisen wider, in denen es auf das Internationale Familienrecht einwirkt. Erstens sind die unionsbürgerlichen Rechte bei Entscheidungen auf dem Gebiet des Internationalen Familienrechts zu beachten. Zweitens verleiht Art. 21 Abs. 2 AEUV dem Unionsgesetzgeber eine Kompetenz, um das Internationale Familienrecht zu harmonisieren. Drittens prägt das mit der Unionsbürgerschaft verbundene Bild des mobilen Bürgers das Verständnis vom kollisionsrechtlichen Anknüpfungspunkt des gewöhnlichen Aufenthalts.