Nils Jansen
Der Gegenstand der Rechtswissenschaft
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- 10.1628/jz-2020-0028
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Hermann Kantorowicz ist heute vor allem als wichtiger Vertreter der Freirechtsschule bekannt; nach wie vor lesenswert bleiben seine maßgeblichen Beiträge zum Programm eines wissenschaftlichen Rechts. Der Beitrag geht der Frage nach, aus welchen Gründen dies Programm in Deutschland letztlich gescheitert ist. Hier erweist sich als ein Kernproblem die bei Kantorowicz prominent angelegte Verengung des wissenschaftlichen Blicks auf die Rechtspraxis als Gegenstand der Wissenschaft. Wenn die Rechtswissenschaft ihre Aufgabe in der möglichst praxisnahen Beschreibung des geltenden Rechts sieht, bindet sie sich zunehmend unselbständig an die Rechtsprechung. Eine innovative und konstruktive universitäre Rechtsdogmatik, wie sie Kantorowicz vor Augen stand, muss deshalb nach Strategien suchen, wissenschaftlichen Abstand gegenüber der Rechtspraxis zu gewinnen.