Christoph Wendelstein
Der Handel von Kryptowährungen aus der Perspektive des europäischen Internationalen Privatrechts
Normalpreis / List price
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Die kollisionsrechtliche Anknüpfung von Handelsverträgen über Kryptowährungen erfolgt nach den Kollisionsnormen der Rom I-VO. Diese sind jedoch nur teilweise geeignet, das anwendbare Recht vorhersehbar zu bestimmen. Für den »stationären« Handel von Kryptowährungen über Kryptogeldautomaten steht mit dem Recht am Standort des Automaten in B2B- und C2C-Konstellationen eine vergleichsweise vorhersehbare Rechtsordnung als Anknüpfungspunkt zur Verfügung. Beim rechtstatsächlich deutlich bedeutsameren Online-Handel mit Kryptobrokern oder über crypto exchanges ist dies hingegen nicht der Fall, was die Bestimmung des anwendbaren Rechts erschwert. Insbesondere beim Handel über crypto exchanges resultiert eine weitere Komplikation daraus, dass solche Online-Angebote und -Handelsplattformen es ihren Nutzern teilweise ermöglichen, pseudonym rechtsgeschäftlich zu agieren – ganz im Einklang mit der Ideengeschichte von Kryptowährungen. Dies kann die Anwendung des Anknüpfungsmoments des gewöhnlichen Aufenthalts und damit die Bestimmung des anwendbaren Rechts erschweren oder sogar verhindern. Der dadurch bewirkte »rechtsfreie« Raum wird teilweise durch die technische Ausgestaltung der Transaktion mittels smart contracts gefüllt. Der Beitrag geht der Frage nach dem anwendbaren Recht und anderen Fragestellungen nach und zeigt die de lege lata bestehenden Lösungsmöglichkeiten auf.