Rechtswissenschaft
Chris Thomale
Der Maklervertrag als Hybrid der Vertragstypenlehre – Privatautonomie und gesetzliche Grenzen einer judikativen Ausgestaltung der §§ 652 ff. BGB
Jahrgang 67 (2012) / Heft 14, S. 716-723 (8)
Im Maklerrecht steht die große praktische Bedeutung der Materie in einem auffälligen Kontrast zur niedrigen Regelungsdichte des Gesetzes. Der Gesetzgeber hat hier in weiten Teilen der richterlichen Rechtsfortbildung das Feld überlassen. Umso wichtiger erscheint es, wenigstens die bruchstückhaften gesetzlichen Grenzen der richterlichen Gestaltungsmacht genau nachzuzeichnen. Geschieht dies, ergeben sich nicht nur wesentliche Erkenntnisse zur Pflichtenstruktur des Maklervertrags, sondern auch zum Verhältnis von Gesetzgeber, Richter und Privatautonomie allgemein.