Marc-Philippe Weller
Der Mietvertrag als enfant terrible der Privatrechtsdogmatik? Ein Systematisierungsversuch im Licht der allgemeinen Dauerschuld-Doktrin
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Der Mietvertrag gilt als enfant terrible der Privatrechtsdogmatik. Dies verträgt sich freilich nicht mit dem Anspruch des Zivilrechts, durch dogmatische Kohärenz und innere Systemstimmigkeit zu überzeugen. Daher soll nachfolgend versucht werden, die Wohnraummiete in die allgemeine Dauerschuld-Dogmatik einzubetten. Von Bedeutung sind dabei die personale und die dingliche Dimension des Wohnraummietvertrages sowie die Intensivierung der Vertragstreue in jeder ihrer drei Facetten: der Vertragsbindung, der Leistungstreue und der Naturalerfüllung.