Jürgen Stamm
Der Mythos von der elektiven Konkurrenz Ein Plädoyer zur Rückbesinnung auf die Wahlschuld und die Ersetzungsbefugnis als Rechtsfiguren zur Bewältigung alternativer Leistungsmehrheiten
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Der Beitrag beleuchtet die verschiedenen Rechtsfiguren zur Bewältigung alternativer Leistungsmehrheiten. Ausgehend von der gesetzlichen Konzeption der Wahlschuld im allgemeinen Schuldrecht wird ein Abgrenzungsmodell zur Ersetzungsbefugnis entwickelt. Die Ersetzungsbefugnis entpuppt sich als Korrektiv eines gesetzlich antizipiert ausgeübten Wahlrechts bei gestuften Leistungsmehrheiten. Bei gleichstufigen Leistungsmehrheiten fehlt die Möglichkeit einer solchen Antizipation, weshalb die §§ 262 bis 265 BGB Regelungen zur Lösung der daraus entstehenden Rechtsprobleme bereitstellen. Demgegenüber erweist sich die elektive Konkurrenz als Fremdkörper im zivilrechtlichen System ohne Existenzberechtigung.