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Cover von: Der nicht aufklärbare Sachverhalt
Christian Gomille

Der nicht aufklärbare Sachverhalt

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 73 (2018) / Heft 14, S. 711-719 (9)
Publiziert 18.07.2018
DOI 10.1628/jz-2018-0171
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  • 10.1628/jz-2018-0171
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Beschreibung
In zwei neueren Entscheidungen hat der BGH seine Rechtsprechung bestätigt und erweitert, wonach die für den groben ärztlichen Behandlungsfehler bestehende Beweislastregel entsprechend auf ähnliche Berufspflichten zum Schutz von Leib und Leben anderer auszudehnen ist. Eine solche Beweislastumkehr bedeutet stets einen Eingriff in die gesetzliche Risikoverteilung. Es stellt sich daher die Frage, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen eine Beweislastumkehr geboten sein kann, um materiellrechtlich unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden.