Cover von: Der Rücktritt vom versuchten Unterlassungsdelikt durch bloßes Untätigbleiben
Armin Engländer

Der Rücktritt vom versuchten Unterlassungsdelikt durch bloßes Untätigbleiben

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 67 (2012) / Heft 3, S. 130-133 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812799249128
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Nach bislang einhelliger Meinung ist ein Rücktritt vom versuchten Unterlassungsdelikt durch bloßes Untätigbleiben ausgeschlossen. Der folgende Beitrag unterzieht diese Auffassung einer Revision und zeigt auf, dass es auf der Grundlage der von der h. M. vertretenen Gesamtbetrachtungslehre sehr wohl Fälle geben kann, in denen der Täter bereits durch Nichtstun strafbefreiend vom Versuch des Unterlassungsdelikts zurücktritt.