Rechtswissenschaft
Burkhard Hess
Der Schutz der Privatsphäre im Europäischen Zivilverfahrensrecht Besprechung von EuGH, Urteil v. 25. 10. 2011, verb. Rs. C-509/09 und C-161/10 (eDateAdvertising u. a.)
Jahrgang 67 (2012) / Heft 4, S. 189-193 (5)
Der EuGH hat entschieden (JZ 2012, 199, in diesem Heft), dass der Geschädigte im Fall der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Medienberichte – in den gegenständlichen Fällen ging es um Internet-Veröffentlichungen – zwischen zwei Möglichkeiten wählen kann: Entweder er klagt in dem Mitgliedstaat, in dem der Handlungsort liegt, das heißt im Ergebnis am Sitz des Medienunternehmens. Es besteht aber auch die Möglichkeit, am Ort des Mittelpunkts der Interessen des Geschädigten zu klagen. Der Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen kann als gelungen bezeichnet werden.