Indra Spiecker gen. Döhmann, Alexander Benecke
Der Schutz öffentlicher Unternehmen im Informationsfreiheitsrecht, insbesondere in mehrpoligen Verhältnissen
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Im Informationszugangsrecht stehen zunehmend nicht mehr die Zugangsansprüche selbst, sondern vielmehr die Verweigerungsgründe im Fokus. Von besonderem Interesse sind gerade die Gegenrechte, die grundsätzlich jedermann zustehen, also Datenschutz-, Urheber- und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz. Es stellt sich die Frage, inwieweit sich auch öffentliche Unternehmen darauf berufen können. Der Beitrag skizziert, unter Einbeziehung der jüngeren Rechtsprechung zu diesem Themenkreis, grundlegende Problemfelder und Lösungsansätze.