Boris Burghardt, Anja Schmidt, Leonie Steinl
Der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung vor nicht-körperlichen Beeinträchtigungen
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Phänomene wie Catcalling, Upskirting oder Revenge Porn stellen das Strafrecht vor Herausforderungen. Diese Verhaltensweisen eint, dass sie zwar einen Bezug zur Sexualität einer anderen Person aufweisen, aber nicht mit einer körperlichen Berührung verbunden sind. Es stellt sich daher die Frage nach der Reichweite des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Der Beitrag verfolgt das Ziel, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung jenseits unmittelbar körperlicher Übergriffe zu konzeptualisieren. Er nimmt eine erste systematische Vermessung des Forschungsfeldes vor und markiert Orientierungspunkte für die (straf-)rechtliche Neuordnung.