Constantin Blanke-Roeser
Der Unternehmerregress im digitalen Schuldrecht
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Die auf der Digitale-Inhalte-Richtlinie beruhenden §§ 327 ff. BGB behandeln (Verbraucher-)Verträge über digitale Produkte und verfolgen dabei das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus. An die §§ 327 bis 327s BGB, welche unter anderem Rechtsbehelfe des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen des Unternehmers vorsehen, knüpfen die §§ 327t und 327u BGB an. Der Beitrag beleuchtet den darin geregelten Rückgriff des Unternehmers gegen seinen Vertriebspartner.