Martin Schwab, Markus Hawickenbrauck
Die Ablehnung eines Richters wegen wissenschaftlicher Stellungnahmen zu entscheidungsrelevanten Rechtsfragen
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- 10.1628/jz-2018-0335
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Rechtwissenschaft in Deutschland ist ohne die Beteiligung der Richterschaft kaum mehr vorstellbar. Richter treten als Referenten auf Tagungen in Erscheinung, wirken an der Kommentierung von Gesetzen mit und äußern sich in Fachzeitschriften. Beiträge von Richtern zu juristischen Zweifelsfragen werfen aber die Frage der Voreingenommenheit auf, wenn es in einem Rechtsstreit auf eben jene Rechtsfrage ankommt, zu welcher der zur Entscheidung berufene Richter zuvor publiziert hat. Denn die Partei, zu deren Nachteil die veröffentlichte Rechtsmeinung eines Richters gereicht, wird befürchten, jener Richter habe sich bereits festgelegt und sei gegenläufigen Argumenten nicht mehr zugänglich.