Cover von: Die Angaben zum Kunstwerk in den Versteigerungskatalogen von Auktionshäusern
Leo Schapiro

Die Angaben zum Kunstwerk in den Versteigerungskatalogen von Auktionshäusern

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 68 (2013) / Heft 11, S. 549-557 (9)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13656703755822
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Die Instanzrechtsprechung versagt mehrheitlich dem Ersteigerer eines Kunstgegenstandes Gewährleistungsansprüche gegen das Auktionshaus, wenn das Werk nicht der Beschreibung im Versteigerungskatalog entspricht. Denn die Gerichte werten die Katalogangaben nicht als Beschaffenheitsangabe. Der Beitrag zeigt, dass diese Ansicht nicht überzeugt und selbst die üblichen Freizeichnungsklauseln in den AGB der Auktionshäuser deren Haftung für die Katalogangaben nicht ausschließen können.