Karl Riesenhuber
Die Anpassung von Wahrnehmungsverträgen im System des Verwertungsgesellschaftenrechts
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Die Wahrnehmungsverträge sämtlicher Verwertungsgesellschaften enthalten Klauseln, die einerseits die Satzung und den Verteilungsplan zum Vertragsinhalt machen, andererseits auf künftige Änderungen von Wahrnehmungsbedingungen, Satzung und Verteilungsplan verweisen. Die Wirksamkeit solcher Klauseln ist immer wieder umstritten. Die Diskussion leidet daran, dass das Thema isoliert erörtert und nicht im systematischen Zusammenhang des Verwertungsgesellschaftenrechts gesehen wird. Es ist dem Langzeitcharakter des Wahrnehmungsvertrags und den laufenden Änderungsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Es sind aber auch die Legitimations- und Kontrollmechanismen des Vertrags-, Gesellschafts- und Wahrnehmungsrechts zu berücksichtigen. Bei näherer Hinsicht zeigt sich, dass die – zunächst autonom von den Verwertungsgesellschaften ausgebildeten – Mechanismen der dynamischen Verweisung auf die vereinsautonom gebildeten und dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichteten Regeln auf einer Form der »Richtigkeitsgewähr« beruhen und dadurch besonders legitimiert sind.