Lars Viellechner
Die Anwendbarkeit der Grundrechte im Internationalen Privatrecht: Zur Methodik der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Kinderehe
Rubrik: Symposium: Grundrechte und IPR im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderehenbekämpfungsgesetz
Jahrgang 87 (2023) /
Heft 4,
S. 748-765
(18)
Publiziert 13.11.2023
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In seiner Entscheidung über das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen geht das Bundesverfassungsgericht nicht ausdrücklich auf die Anwendbarkeit der Grundrechte im Internationalen Privatrecht ein. Es berücksichtigt nur einige grenzüberschreitende Wirkungen des Gesetzes im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Schon nach seiner eigenen früheren Rechtsprechung hätte es dazu aber Stellung beziehen müssen. Es hätte dann zugleich die Gelegenheit ergreifen sollen, den Gedanken eines Rechtsanwendungsrechts für die Verfassung in der Form eines Verfassungskollisionsrechts fortzuentwickeln, der auch in seinen Entscheidungen zum Verhältnis zwischen Grundgesetz und Völkerrecht sowie Europarecht zum Ausdruck kommt. Mithilfe einer solchen Methode hätte es nicht nur eine Frage über das Verhältnis zwischen Grundrechten und Internationalem Privatrecht von grundsätzlicher Bedeutung klären können, sondern wäre möglicherweise auch zu einem anderen Ergebnis in der vorliegenden Sache gelangt.