Zurück zum Heft
Cover von: Die Arbeitsschuld ist keine absolute Fixschuld!
Clemens Latzel

Die Arbeitsschuld ist keine absolute Fixschuld!

Rubrik: Abhandlungen
Jahrgang 221 (2021) / Heft 6, S. 881-922 (42)
Publiziert 18.01.2022
DOI 10.1628/acp-2021-0038
Normalpreis / List price
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/acp-2021-0038
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Die vom Arbeitnehmer geschuldete Hauptleistung (Arbeitsschuld) ist in aller Regel keine absolute Fixschuld. Durch Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten und Gleitzeit, insbesondere im Homeoffice) wird nur deutlich, was bei genauer Betrachtung ohnehin der Regelfall ist: Ausgefallene Arbeit kann nachgeholt werden – selbst bei streng zeitgebundenen Tätigkeiten (Schichtarbeit). Das Arbeitsschuldrecht ist endlich an diesem Normalfall auszurichten und die Nacharbeitspflicht zu konturieren. Aus Vereinfachungsgründen werden hierbei Fragen der Schlechtarbeit ausgeblendet.