Ralf Poscher, Thorsten Kingreen
Die Ausgestaltung von Grundrechten
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Versuche zu einer eigenständigen Ausgestaltungsdogmatik sind zwar schon verschiedentlich unternommen worden, doch leiden sie daran, dass kein anerkanntes Kriterium entwickelt wurde, anhand dessen sich Ausgestaltungen von Eingriffen unterscheiden lassen. Der Beitrag greift dafür auf die Unterscheidung von internen und externen Zwecken zurück. Soweit Maßnahmen bei ausgestaltungsbedürftigen Grundrechten dem internen Zweck dienen, das grundrechtliche Schutzgut zu konturieren, handelt es sich um Ausgestaltungen. Werden hingegen externe, nicht das Schutzgut betreffende Zwecke verfolgt, handelt es sich um Eingriffe.