Oliver Mörsdorf
Die Auswirkungen des neuen »Grundrechts auf Verbraucherschutz« gemäß Art. 38 GR-Ch auf das nationale Privatrecht
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Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat über Art. 6 Abs. 1 Satz 2 EUV auch die Charta der Grundrechte der EU den Status von verbindlichem Primärrecht erlangt. Neben Gleichheits- und Freiheitsrechten enthält die Charta in Titel IV eine Reihe von sozialen Verbürgungen. Bisher wenig Beachtung fand Art. 38 GR-Ch, wonach die Politik der Union ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellt. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Auswirkungen dieses neuen »Grundrechts auf Verbraucherschutz« auf das in diesem Bereich in hohem Maße durch Richtlinien harmonisierte deutsche Privatrecht.