Christopher Selke
Die Beanstandung der zivilprozessualen Verhandlungsleitung
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- 10.1628/jz-2023-0173
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Manche Bereiche des Zivilprozessrechts haben im Gerichtsalltag nie den tatsächlichen Stellenwert erlangt, der ihnen aufgrund ihrer Funktion eigentlich zukommen müsste. Hierzu gehört auch der in § 140 ZPO für die Beanstandung der Verhandlungsleitung vorgesehene Rechtsbehelf. Der Beitrag widmet sich diesem in Vergessenheit geratenen Instrument zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit des Verfahrens.