Cover von: Die Behandlung von sogenannten Beinahetreffern bei Reihengentests nach § 81h StPO
Klaus Rogall

Die Behandlung von sogenannten Beinahetreffern bei Reihengentests nach § 81h StPO

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 68 (2013) / Heft 18, S. 874-880 (7)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13765762304925
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
In seinem viel beachteten Urteil hat der BGH (JZ 2013, 899, in diesem Heft) Ende 2012 über die Verwertbarkeit des Ergebnisses einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung entschieden, demzufolge der Täter höchstwahrscheinlich mit zwei der Probanden verwandt sein musste. Der Senat liegt nur im Ergebnis (Verwertbarkeit) richtig: Entstehung sowie Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 81h StPO erhellen, dass diese keine Zweckbindungsklausel enthält. Der »Beinahetreffer« ist ein rechtmäßig zustandegekommener Untersuchungsbefund. Nun ist der Gesetzgeber gefordert.