Tabea Bauermeister
Die »Bezahlung« mit personenbezogenen Daten bei Verträgen über digitale Produkte
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- 10.1628/acp-2022-0015
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Die neuen §§ 327 Abs. 3, 516a BGB regeln erstmalig explizit die Möglich-keit, digitale Produkte nicht nur mit einem monetären Entgelt, sondern auch mit personenbezogenen Daten zu »bezahlen«. Neben der Überlegung, wann in diesen Konstellationen überhaupt von einem Vertragsschluss auszugehen ist, stellt sich vor allem die Frage, wie diese »Bezahlung« rechtlich zu kategorisie-ren ist – ob sie eine Leistungspflicht des Verbrauchers respektive einen (klag-baren) Anspruch des Unternehmers begründet.