Rechtswissenschaft

Astrid Stadler

Die Bündelung von gleichgerichteten Ansprüchen durch Inkassozession-Geschäftsmodelle zur Prozessfinanzierung auf dem Prüfstand

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 69 () / Heft 12, S. 613-622 (10)

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Das LG Düsseldorf (JZ 2014, 635, in diesem Heft) hat die Abtretungen von Schadensersatzansprüchen der Geschädigten eines Zement-Kartells zum Zweck der gebündelten prozessualen Geltendmachung für nichtig gehalten, einschließlich derjenigen, die unter Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes vorgenommen wurden. Die Schwelle der Sittenwidrigkeit i. S. des § 138 BGB sollte indes im Interesse der effektiven Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei aufwändigen Prozessen und bei Massenschäden künftig deutlich höher angesetzt werden. Längerfristig ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber sich des Problems der Finanzierung von Großverfahren im Rahmen eines Gesamtkonzepts für den kollektiven Rechtsschutz annimmt.
Personen

Astrid Stadler ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz sowie eines part-time Chair in Comparative Mass Litigation, Erasmus School of Law, Rotterdam.