Wolf-Rüdiger Schenke
Die Bundesrepublik als Kanzlerdemokratie – zur Rechtsstellung des Bundeskanzlers nach dem Grundgesetz
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Das Grundgesetz hat die Rechtsstellung des Kanzlers im Vergleich zur Weimarer Reichsverfassung erheblich gestärkt. Das rechtfertigt es, von einer Kanzlerdemokratie zu sprechen. Deutlich wird dies unter anderem bereits an der Regierungsbildung sowie an der Ausgestaltung des parlamentarischen Regierungsprinzips durch die Art. 67f. GG. Nicht zu folgen ist allerdings der früher herrschenden Auffassung, nach der alles politisch relevante Verhalten des Bundespräsidenten – und damit auch Reden – gegenzeichnungspflichtig sein sollte.