Johannes Hempel
Die Dienstgemeinschaft - ein Problem für die kirchengerichtliche Rechtsprechung
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Bei der »Dienstgemeinschaft« handelt es sich um einen zentralen Begriff des kirchlichen Arbeitsrechts. Er steht u. a. für das von der Verfassung den Kirchen gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV eingeräumte Recht, ein eigenes Mitarbeitervertretungsrecht nicht nur zu schaffen, sondern auch durch eine kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit zu kontrollieren. Herkunft und Inhalt der »Dienstgemeinschaft« sind allerdings umstritten. Für die Kirchengerichte stellt dies deshalb eine Herausforderung dar, weil sie darüber entscheiden müssen, welche Relevanz der »Dienstgemeinschaft« bei der Lösung juristischer Streitfälle im kollektiven kirchlichen Arbeitsrecht zukommt. Dies ist Grund genug, die Rolle dieses äußerst problematischen Begriffs in der Rechtsprechung des höchsten kirchlichen Arbeitsgerichts zu analysieren.